Senat

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Was ist der Senat?

Der Senat ist das höchste Gremium an der TUM und besteht aus elf stimmberechtigten Mitgliedern:

  • Sechs Vertreter*innen der Professorenschaft
  • Einer Frauenbeauftragten
  • Je einer*m Vertreter*in der wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen
  • Zwei Vertreter*innen der Studierenden
  • Zusätzlich sitzt neben dem Hochschulpräsidium ein*e nicht stimmberechtigte*r Vertreter*in des Doktorandenkonvents im Senat.

Der Hochschulrat

Der Hochschulrat setzt sich aus den internen Mitgliedern des Senats sowie zehn externen Personen des öffentlichen Lebens zusammen. Er beschließt u.a. über den Entwicklungsplan der Hochschule und wählt die Präsidentin bzw. den Präsidenten sowie die Vizepräsident*innen.

Im Senat geht es u.a. um

  • von der Hochschule zu erlassende Rechtsvorschriften
  • Vorschläge zur Änderung von Studiengängen
  • Genehmigungen neuer oder geänderter Fachprüfungs- und Studienordnungen (FPSOs)
  • Forschungsschwerpunkte sowie Anträge auf Einrichtung von Sonderforschungsbereichen
  • Stellungnahmen zu Berufungen

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